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Trinkwasserverordnung 2011

Die Änderung der Trinkwasser-Verordnung verpflichtet seit 01. November 2011 die meisten Hauseigenümer und Hauseigentümergemeinschaften von Mehrfamilienhäusern zur Überprüfungspflicht auf Legionellen in zentralen Warmwasserversorgungsanlagen. Betroffen sind damit schätzungsweise zwei Millionen Mehrfamilienhäuser bundesweit.

Ihre Aufgabe als Hauseigentümer / Hauseigentümergemeinschaften (Auszug der Trinkwasserverordnung 2011):

§ 13 Anzeigepflicht

  • Die von der Erweiterung der Verordnung betroffenen Anlagen sind an das zuständige Gesundheitsamt zu melden (Bestandsmeldung).
  • Betroffene Anlagen sind: Zentrale Wasserspeicher mit mehr als 400 Liter Speichervolumen. Warmwasser-Installationen und Großanlagen zur Trinkwassererwärmung mit mehr als drei Liter Inhalt Warmwasservolumen zwischen Wassererwärmung und Entnahmestelle.

§ 14 Untersuchungspflicht

  • Jährliche, systematische Probenahme durch zertifizierten Probenehmer gemäß DIN EN ISO 19458.
  • Probeentnahme am Eingang, am Ende sowie am Rücklauf jeder Warmwassersteigleitung einschließlich Temperaturmessung.

§ 15 Untersuchung

  • Trinkwasseranalyse auf Legionellen durch ein akkreditiertes Labor.
  • Der Versand der Proben muss fristgerecht und fachgerecht erfolgen.
  • Die Untersuchungsergebnisse müssen durch den Probenehmer unverzüglich an den Auftraggeber und das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet werden.

§ 16 Anzeige- und Handlungspflicht

  • Die Untersuchungsergebnisse müssen bei einem auffälligen Befund unverzüglich beim Gesundheitsamt angezeigt werden.
  • Erforderliche Maßnahmen zur Beseitigung und Prävention von Legionellenbildung müssen unverzüglich eingeleitet werden.
  • Eine erneute Probenahme und Prüfung der Werte ist erforderlich.
  • Die Probenahme und Analyse-Ergebnisse müssen dokumentiert werden und unterliegen der 10-jährigen Archivierungspflicht.

Unser Service für Sie:

Als zertifizierter Probennehmer arbeiten wir ausschließlich mit entsprechend akkreditierten Laboren zusammen. Die Zertifizierung umfasst ein Qualitäts-Management-System des Labors, damit die vorgelegten Analyse-Ergebnisse beim Gesundheitsamt anerkannt werden.

Die Zertifizierung wurde an der Deutschen Wasserakademie im November 2011 erworben. Die deutsche Wasserakademie ist Mitglied im Deutschen Akkreditierungsrat  DAR und berechtigt, nach einem bestandenen Abschlusstest die Zertifizierung zu erteilen.

Das Team von Hummel Wasseraufbereitung unterstützt Sie, um die Vorgaben der Trinkwasserverordnung zu erfüllen. Dazu schlagen wir Ihnen u.a. eine Auswahl der geforderten Probestellen vor.

Der Einbau geeigneter Probehähne kann dabei ebenfalls durch Hummel Wasseraufbereitung erfolgen.

Die oben bereits genannten Pflichten für Sie als Hauseigentümer / Hauseigentümergemeinschaft übernehmen wir für Sie. Die anfallenden Kosten werden als Leistungen der amtlich vorgeschriebenen Legionellenuntersuchung abgerechnet.

Für Ihre Kalkulation zur Legionellenuntersuchung teilen wir Ihnen gerne unsere Kosten für den Legionellentest im Raum Darmstadt auf Basis von Festpreisen mit, die Sie bei uns anfordern können. Haben Sie als Vermieter die Umlage der Betriebskosten mit Ihrem Mieter vereinbart, sind die Kosten der jährlich durchzuführenden Legionellenprüfung auf Ihre Mieter umlegbar.  Sind Installationen für eine ordnungsgemäße Probeentnahme erforderlich, lassen sich diese Kosten im Rahmen einer Modernisierungserhöhung ebenfalls auf den Mieter anteilig umlegen (siehe Nachrichtenmitteilung der Haus und Grund Leipzig)

Auszug des Leistungsumfangs zum Festpreis
Auswahl der Probestelle vor Ort, Auflistung erforderlichen Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Probenahme auf Anfrage
Legionellenuntersuchung inklusive Probenahme und Bewertung auf Anfrage
Anfahrtskosten zur Probennahme; abhängig von der Entfernung Darmstadt - Probenentnahmestelle auf Anfrage

 

Für die jährliche, routinemäßige Untersuchung ist eine Probenentnahme eines jeden Steigestrangs an folgenden Stellen vorzunehmen:

  • Boilerausgang
  • Zirkulationsrücklauf
  • die letzte Zapfstelle / Entnahmestelle, in der Regel im obersten Stockwerk

Für eine ordnungsgemäße Probennahme sind erforderlich:

  • Eine abflammbare bzw. metallische Zapfstelle für die Probennahme.
  • Frei zugängliche Zapfstellen zum Zeitpunkt der Probennahme. Die Proben müssen zeitgleich entnommen werden. Sie sollten ungehinderten Zugang zu den entsprechenden Wohnungen / den Zapfstellen / Entnahmestellen gewährleisten.
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