Legionellen in Warmwasser-Installationen
Die Regelung der Trinkwasserverordnung betrifft u.a. alle Vermieter und Eigentümer einer Immobilie, in der ein Warmwassersystem:
- mit Trinkwassererwärmer > 400 Liter Inhalt installiert ist und/oder
- wenn das Wasservolumen der Warmwasserleitung vom Trinkwassererwärmer bis zur entferntesten Abnahmestelle > 3 Liter Inhalt beträgt.
In privaten oder gewerblichen Anlagen muss eine Legionellenprüfung alle 3 Jahre durchgeführt werden.
In öffentlichen Anlage ist eine jährliche Untersuchung erforderlich.
Die Verantwortung für die regelmäße Untersuchung und Meldung unterliegt dem Eigentümer bzw. Betreiber der betroffenen Objekte.
Mit unseren akkreditierten Probennehmern bei einem zertifizierten Prüflabor können wir Ihnen die gesetzeskonforme Probenahme mit Auswertung und Prüfergebnissen anbieten.